ASS-KO PENSIONS & BENEFITS - Die smarte betriebliche Altersversorgung (bAV) | BETRIEBLICHE VERSORGUNG EINFACH MACHEN - ASS-KO GmbH

Arbeitgeber sind zur Information ihrer Arbeitnehmer über die Leistungen ihres betrieblichen Altersversorgungswerks verpflichtet. ASS-KO holt ab sofort für sie als Arbeitgeber die Bestätigung ihrer Arbeitnehmer zum Empfang der Versorgungsordnung aktiv ein. Damit ist auch das allerletzte, arbeitsrechtlich theoretische Schlupfloch “das habe ich nicht gewusst” geschlossen!

Bereits in der Vergangenheit stellte ASS-KO im Rahmen seiner smart!bAV-Services die jeweiligen Versorgungsordnungen (VO) der Unternehmen allen „Personalern“ und Arbeitnehmern in Form von PDFs in deren AG- oder MA-Portalen zur Verfügung. Auf Wunsch wurden Arbeitnehmern im Beratungsgespräch diese Unterlagen seitens ASS-KO separat per E-Mail oder Papierausdruck ausgehändigt. Allerdings fehlte es bis an einer expliziten Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers darüber, diese Unterlage auch tatsächlich erhalten zu haben. Der Rückschluss auf den Erhalt der VO erfolgte eher implizit mittels Nachweis des Zugangs zum MA-Portal und damit zu dem PDF mit der VO oder der E-Mail, mit der diese VO dem Arbeitnehmer zugeschickt wurde. Wie überall, gibt es scheinbar auch für derartige Fälle „spitzfindige Juristen“, die versuchen, aus dem Fehlen einer expliziten Bestätigung (Quittung) des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber „einen Strick zu drehen“ und vermeintliche Nachforderungen zu formulieren. Diese Tür schließt ASS-KO!

Ab sofort werden die ASS-KO-Berater im Informationsgespräch mit den Arbeitnehmern – schon gleich bei Freischaltung ins MA-Portal, spätestens aber bei der Förderberechnung bzw. Nutzung des Versorgungsangebots – die VO als PDF zur Verfügung stellen und sich den Empfang vom Arbeitnehmer durch digitale Unterschrift bestätigen lassen.

Wir glauben, damit sind Sie als Unternehmen vorbildlich und „extra-sicher“ aufgestellt.

Durch die Einführung dieses Prozessschrittes entfällt für viele AG- und MA-Portale die Notwendigkeit, die jeweils unternehmens-eigenen VOs darin nochmals als separaten „Artikel“ anzubieten. Insofern verschlanken und vereinheitlichen wir zeitgleich die Strukturen und Inhalte aller AG- und MA-Portale. Sollten Sie Fragen dazu haben oder die Fortführung eines für Ihr Unternehmen inhaltlich individuell bestückten Portals wünschen, bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme.