ASS-KO PENSIONS & BENEFITS - Die smarte betriebliche Altersversorgung (bAV) | BETRIEBLICHE VERSORGUNG EINFACH MACHEN - ASS-KO GmbH

Welche Unterstützungen und Möglichkeiten bieten verschiedene Versicherer (Versorgungsträger) für die bAV-Verträge von Arbeitnehmern, die von Kurzarbeit betroffen sind?

Dieses Dokument beschreibt die einzelvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten zu Versicherungen der betrieblichen Altersvorsorge bei Kurzarbeit – hier für die Versorgungsträger: AXA, Nürnberger, Swiss Life und MetallRente.

Auf Erläuterungen zu den Voraussetzungen für Kurzarbeit (Was ist Kurzarbeit, Sozialrechtliche Voraussetzungen, Kurzarbeitergeld, Bezugsdauer, steuerrechtliche Behandlung etc.) verzichten wir an dieser Stelle; diese sind Ihnen inzwischen gewiss bekannt – andernfalls bitten wir um Ihre Nachricht.
Grundsätzlich gilt:

Arbeitgeberfinanzierte bAV ist regelmäßig nicht vom Kurzarbeitergeld betroffen. Ist die Versorgungszusage (z. B. Beitragshöhe und Beitragszahlung) vom Arbeitsentgelt abhängig, können sich allerdings Auswirkungen ergeben. Je nach Versorgungsregelung, kann sich beispielsweise eine Reduzierung oder Aussetzung des Arbeitgeberbetrages ergeben.

Arbeitnehmerfinanzierte Zusagen können auch während der Kurzarbeitsphase weitergeführt werden. Jedoch ist eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich, wenn das Arbeitsentgelt auf null gesenkt wurde. Das Kurzarbeitergeld selbst kann nicht umgewandelt werden, da es sich hierbei nicht um Arbeitsentgelt sondern um eine Entgeltersatzleistung handelt. Betroffene Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, bei versicherungsförmiger Durchführung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) die Beitragszahlung aus eigenen, privaten Mitteln aufrecht zu erhalten.

Alle Lebensversicherungsgesellschaften sind daran interessiert, dass die bestehenden Verträge bei vorübergehender Kurzarbeit nicht verloren gehen, sondern im Anschluss wieder weitergeführt werden können. Deshalb bieten sie neben der Beitragsfreistellung bei Kurzarbeit besondere Services für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Für die folgenden, ausgewählten Versorgungsträger AXA, Nürnberger, Swiss Life und MetallRente gilt:

 

  AXA Nürnberger Swiss

Life

Metall

Rente

1. Vorübergehende Beitragsstundung (max. 6 Monate).

(ab dem 2. Versicherungs-jahr)

2. Gewährung von vollem Versicherungsschutz für sechs Monate ohne Beitragszahlung (Stundung). Im vorzeitigen Versicherungsfall ermäßigt sich die Versicherungsleistung um die ausstehenden Beiträge.
3. Vereinfachte Antragstellung auf Zahlungsunterbrechung bei Kurzarbeit per Liste und einfacher Arbeitgeber-unterschrift bzw. per E-Mail
4. Bestätigung der Beitragsstundung mit Versicherungsschutz für die Antragsteller.
5. Unbezahlte Beiträge können nachgezahlt oder verrechnet werden.

Ausnahme: Bei Fondsgebundenen Verträgen nur Verrechnung möglich. Bei Nachzahlung von Konventionellen Verträgen ist § 3 Nr. 63 EStG bzw. § 40b EStG zu beachten.

6. Keine zusätzlichen Gebühren für die Antragsteller während des Zeitraums der Beitragsstundung. Stundungszins 2% p.a.,

ohne Einrichtungs-gebühr

Ohne Zinsen und Gebühren Ohne Zinsen und Gebühren bei AG- und misch-finanzierten Verträgen Ohne Zinsen und Gebühren bei AG- und misch-finanzierten Verträgen
7. In der Direktversicherung und der Unterstützungskasse ist eine Beitragsfreistellung möglich. Hierbei geht i. d. R. der Versicherungsschutz für Risikokomponenten wie Berufsunfähigkeitsabsicherungen ab Beitragsfreistellung vollständig verloren und die sonstigen Leistungen reduzieren sich. max. 6 Monate max. 12 Monate max. 6 Monate max. 6 Monate
8. Bei Beitragsfreistellung: mit Möglichkeit der Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung. max. 6 Monate Erfolgte die Beitrags-freistellung nach dem 10.03. und aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust, verlängert sich der Zeitraum für eine Wiederinkraft-setzung ohne erneute Gesundheits-prüfung auf 12 Monate. max. 6 Monate max. 6 Monate, wenn beitragsfreie Mindestrente gemäß AVB erreicht ist
9. Bei Versicherer-gebundenen Pensionskassen sind keine Beitragsstundungen möglich. Hier ist nur eine Beitrags-freistellung möglich. ./.

Alle vorstehenden Angaben entstammen den Aussagen der Versorgungsträger und wurden mit bestem Wissen wiedergegeben. Wir verstehen wir die o.a. Tabelle als Leitlinie; eine Gewähr für diese Aussagen übernehmen wir nicht.