Hilft Ihnen eine Checkliste zur bAV, damit Sie bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen nichts vergessen? Dann haben wir heute ein “Schmankerl” für Sie :-)

Bei Neueinstellungen wird oft übersehen, die neuen Mitarbeitenden zeitnah über deren Ansprüche und Möglichkeiten zur Nutzung Ihres Versorgungswerks zu informieren – und dies schriftlich zu erledigen. Dabei verlangt das Nachweisgesetz in § 2, Absatz (1) dass Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen – dies schließt gemäß Punkt 6. neben der Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts auch alle anderen Bestandteile des Arbeitsentgelts (hier: Zuschüsse zur betrieblichen Versorgung) und deren Fälligkeit ein.

Wir bieten Ihnen an, Sie und ASS-KO teilen sich ab sofort diese Aufgabe!

Sie lassen sich bitte nur noch vom neuen Mitarbeitenden bestätigen, dass Sie seine Kontaktdaten an ASS-KO – im Rahmen der zwischen uns vereinbarten Auftragsverarbeitung zur Durchführung der Information zur bAV – weiterleiten dürfen und händigen ihm/ihr ein Merkblatt zum Ablauf des Informationsprozesses aus. Sowie Sie den neuen Mitarbeiter über Ihr Arbeitgeber-Portal in smart!bAV angemeldet haben, versenden wir innerhalb der gesetzlichen Frist ein Erstinformations-Set per Post an die Privatadresse des Mitarbeiters. Nach erfolgreich bestandenem Probearbeitsverhältnis erfolgt wie bisher die persönliche Einweisung in das Mitarbeiter-Portal und die digitale Übergabe der Versorgungsordnung durch uns – in diesem Zuge bieten wir dem Mitarbeiter optional die Erstellung einer persönlichen Förderberechnung an.

In Ihrem Arbeitgeber-Portal finden Sie ab sofort eine Info-Kachel “Eintritt: Checkliste bAV”:

Eintritt: Checkliste bAV

Anlagen zum Arbeitsvertrag
– Datenschutzrechtliche Einwilligung
– Merkblatt bAV
– Info über bAV-Ansprüche
Anmeldung in smart!bAV
ggf. “mitgebrachte” bAV eines Vorarbeitgebers

Über die jeweiligen Links zum Download finden Sie die

  • Checkliste “betriebliche Versorgung”
    Wer macht was (Personalabteilung / ASS-KO)?
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (bAV)
    (Kurzfassung wg. Info an ASS-KO als bAV-Betreuer des Unternehmens)
  • Merkblatt für Arbeitnehmer/in
    (zum Ablauf der Information zur bAV)

Sollten Sie mit dieser “Arbeitsteilung” nicht einverstanden sein, bitten wir um Ihre kurzfristige Nachricht. Ansonsten freuen wir uns auf die Unterstützung Ihres Einstellungsprozesses.

Für Fragen oder technische Hilfestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Berater.