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Wer sich mit einer BU-Versicherung vor den Folgen eines Jobverlusts durch Krankheit schützen möchte, ist auch mit Covid-19 konfrontiert. (Nur) Bei betrieblichen Gruppentarifen mit Verzicht auf die Gesundheitsprüfung sind Arbeitnehmer*innen auf der sicheren Seite.

Wer an Covid-19 erkrankt war, muss nach Recherchen des SPIEGEL bei privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen mit höheren Kosten oder gar einer Ablehnung rechnen. Der Grund: Noch können Mediziner nicht viel über die Langzeitfolgen sagen, weder die physischen noch die psychischen. Doch genau dieses Wissen über Langzeitfolgen ist wichtig für Versicherer. Werden also auch sie künftig teurer oder gar schwieriger zu bekommen?

Bei manchen Versicherern tauche Corona schon explizit in den Fragebögen auf, sagt Constantin Papaspyratos vom Bund der Versicherten in Hamburg: »Die einen wollen wissen, ob man im vergangenen Jahr an Covid-Symptomen gelitten hat oder sich wegen Kontakt zu Covid-infizierten Personen in Quarantäne begeben musste. Die anderen fragen nur, ob man wegen einer Covid-Erkrankung medizinisch behandelt werden musste.«

Wie in Zukunft mit diesen Informationen umgegangen werde, sei völlig offen. Eine Ablehnung sei möglich – ebenso wie den Vertrag erst einmal zurückzustellen und abzuwarten. Und noch andere Varianten seien denkbar, sagt Papaspyratos: »Möglicherweise müssen an Covid-19-Erkrankte in Zukunft einen Risikozuschlag zahlen. Oder es wird ein Leistungsausschluss vermerkt.« Versicherer können im BU-Vertrag vereinbaren, dass eine Rente etwa nicht ausgezahlt wird, wenn jemand in der Vergangenheit an Rückenschmerzen gelitten hat und später genau deshalb seinen Job nicht mehr ausführen kann. So könnte laut Papaspyratos möglicherweise auch mit Covid-19 verfahren werden.

Bei betrieblichen Gruppentarifen mit Verzicht auf die Gesundheitsprüfung sind Arbeitnehmer*innen auf der sicheren Seite.

Deratige Einschränkungen sind bei unseren Partnern im betrieblichen Versorgungswerk bisher nicht der Fall. Diese Versorgungsträger fragen nicht nur nicht nach einer Corona-Erkrankung, sondern verzichten in den allermeisten Fällen sogar gänzlich auf eine Gesundheitsprüfung. Wer keine Gesundheitsfragen beantworten muss, kann auch keine falschen Angaben machen oder riskiert Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge! Ein Riesenvorteil für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer … und ein Grund mehr, sich schnell für eine Absicherung zu entscheiden.

Für alle Fragen und Einzelheiten wenden Sie sich bitte an den für Ihren Standort zuständigen bAV-Versorgungsberater oder direkt an ASS-KO unter bavservice@ass-ko.de