Seit dem 24. Juni 2020 fallen auch Pensionskassenzusagen in den Einflussbereich des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV). Doch die gesetzliche Neuregelung, die zu mehr Sicherheit für Betriebsrentner führen soll, gilt nicht für alle Arbeitgeber.

Pensionskassen (PK) ohne „ProtektorSchutz“ sind seit Juni 2020 PSV-beitragspflichtig. Der Pensionssicherungsverein a.G. (PSVaG) übernimmt damit zukünftig PK-Leistungskürzungen, die ein Arbeitgeber aufgrund Insolvenz nicht auffangen kann.

Vom Insolvenzschutz ausgenommen sind Pensionskassen, die dem Sicherungsfonds Protektor angehören, Pensionskassen, die in Form einer gemeinsamen Einrichtung nach § 4 des Tarifvertragsgesetzes organisiert sind sowie die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes.

In allen von ASS-KO betreuten Mandaten sind ausschließlich vorgenannte Pensionskassen im Einsatz.

Insofern besteht für Ihr (von ASS-KO betreutes) Unternehmen kein Handlungsbedarf.

Über diesen Link finden Sie die Liste der Mitglieder in der Protektor AG.

Für alle Fragen und Einzelheiten wenden Sie sich bitte an den für Ihren Standort zuständigen bAV-Versorgungsberater oder direkt an ASS-KO unter bavservice@ass-ko.de