Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für 2021 festgelegt. Mit 0,6‰ ist der aktuelle Satz der niedrigste seit dem Jahr 2016. Im Vorjahr waren es noch 4,2‰. Laut PSVaG wirkte sich unter anderem die – zumindest auch wegen der „Pandemie-Gesetzgebung“-bedingten – sehr günstige Entwicklung der Insolvenzverfahren und damit des Schadenvolumens positiv aus.

 

Mit 0,6‰ fällt er so niedrig aus wie seit 2016 nicht mehr. Im Sommer hatte der PSVaG bereits einen Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel von 2,8‰ prognostiziert. Im Vorjahr waren es noch 4,2‰.

Positiv beeinflusst wird der aktuelle Beitragssatz 2021 vor allem von der sehr günstigen Entwicklung der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie der erheblichen Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Jahr 2020.

Der PSVaG rechnet damit, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht erneut in dieser Größenordnung ergeben werden.

Beitrag für Pensionskassenzusagen

Für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen liegt der gemäß § 30 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgesetzte Beitrag bei 3,0‰ der jeweils auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlagen. In Höhe dieses Beitrages erfolgt eine Dotierung des Ausgleichsfonds für die neu hinzukommenden Pensionskassenzusagen.

Quelle: asscompact