Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht spätestens ab 2022 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss (AGZ) in Höhe von mindestens 15% aufgrund Sozialversicherungseinsparungen aus von Arbeitnehmern entgeltumgewandelten Beträgen vor.
Jüngst kam die Frage auf, ob die von Arbeitgebern für 40b-Verträge übernommenen Pauschalsteuern auf die vorgenannten verpflichten AG-Zuschüsse zur Entgeltumwandlung verrechnet werden können.
Die Antwort lautet: NEIN
Die Pauschalsteuer für 40b-Verträge hat nichts mit einer SV-Ersparnis zu tun und kann deshalb auch nicht mit einer aus SV-Ersparnissen begründeten Zuschussverpflichtung aufgerechnet werden.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema oder zur Abwicklung haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt anzusprechen. Wir helfen gerne!
Viele Grüße
Ihre ASS-KO