Neue Lohnart für verpflichtender AG-Zuschuss ab Januar 2022?
Am 01.01.2022 gelten auch für bAV-Altverträge (vor 2019) mindestens 15% Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung verbindlich. Diese verpflichtenden Zuschüsse sind in der Lohnbuchhaltung (auch weiterhin) als „BAV AG-Zuschuss lfd. St-frei“ mit der Lohnart 891 abzurechnen. Einige Lohnabrechnungsprogramme verunsichern Nutzer mit einer vermeintlich „neuen“ Lohnart für den „verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss“ zu Direktversicherungs- und Pensionskassenverträgen im Rahmen der Entgeltumwandlung. Tatsächlich […]