Neue Pflicht für kleinere Arbeitgeber
Der Bundesrat hat am 12.04.2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz verabschiedet. Dadurch müssen nun auch Arbeitgeber mit betrieblichen Versorgungswerken (Pensionszusagen, Direktzusagen), die weniger als 30 Rentner besitzen, Sozialversicherungsbeiträge abführen. Bislang waren diese Arbeitgeber von den Aufgaben der sogenannten Zahlstelle befreit. Deren Versorgungsempfänger mussten die Beiträge selbst überweisen. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde Absatz 4 in […]