3 Bausteine für Arbeitnehmer*innen in der betrieblichen Versorgung OHNE Gesundheitsprüfung!
1) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für alle neu abzuschließenden Direktversicherungen
2) “Renten-Retter”: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für bestehende Altverträge (alle Versorgungsträger) !!!
3) bis zu 2.115 € mtl. BU-Rente + bis zu 10% Dynamik möglich
1) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für alle neu abzuschließenden Direktversicherungen
Beitragsbefreiung bei BU – was ist das? Nun, vereinfacht gesagt geht es darum, dass der Versorgungsträger Ihrer betrieblichen Rentenversicherung Ihre (Brutto-)Beiträge zur Altersvorsorge weiterbezahlt, wenn Sie berufsunfähig würden. Sie müssten also im Fall der Fälle die Beiträge zur Altersvorsorge nicht aus eigener Tasche weiterbezahlen, sondern könnten darauf vertrauen, dass zumindest im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge alles so weiterläuft wie geplant.
Ihr Unternehmen hat einen speziellen Gruppenvertrag mit einem Versorgungsträgern eingerichtet – und dessen Voraussetzungen für den Wegfall der Gesundheitsprüfung sind erfüllt. Das heißt für Sie, Sie können Ihre Beitragszahlung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze ab Beginn absichern – OHNE Gesundheitsprüfung!
Link zur Terminbuchung für ein unverbindliches Infogespräch: https://www.meine-betriebsrente.de/terminbuchung/
2) “Renten-Retter”: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für Ihre (alte) bestehende Direktversicherung
Sie haben bereits vor einigen Jahren eine Pensionskasse oder Direktversicherung über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen. Warum auch immer: Sie haben damals den Bruttobeitrag Ihrer Betriebsrente nicht gegen Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit oder gegen den Verlust von Grundfähigkeiten abgesichert.
Das können Sie jetzt mit dem RENTEN-RETTER nachholen! Und das Beste daran: OHNE Gesundheitsprüfung!
Wir legen sogar noch was oben drauf: Der RENTEN-RETTER kann nämlich bis zu 30% über Ihrem jetzigen Beitrag eingesetzt werden! Im Ergebnis RETTEN Sie damit Ihre Betriebsrente im Falle der Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit oder beim Verlust von Grundfähigkeiten inklusive Steuern und Abgaben. Der Versicherer zahlt im Leistungsfall die Beiträge ggf. bis zu Ihrem Renteneintrittsalter für Sie weiter!
Video-Info: https://soli-nutzen.de/rentenretter
2) “Einkommensschutz”: bis zu 2.115 € mtl. BU-Rente (inkl. Überschüsse) + bis zu 10% Dynamik p.a. möglich
Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Kapital. Damit planen Sie Ihr Leben und sichern Ihre Existenz. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten können? Damit Sie Ihren Lebensstandard ohne monatliches Einkommen halten können, brauchen Sie eine individuelle Absicherung. Die Berufsunfähigkeitsrente ist die beste Möglichkeit, das Einkommen in Ihrer ausgeübten Tätigkeit zu schützen. Sie erhalten die vereinbarte Rente bei vorübergehender oder dauerhafter Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten.
Ihr Unternehmen hat einen speziellen Gruppenvertrag mit einem Versorgungsträger eingerichtet – und dessen Voraussetzungen für den Wegfall der Gesundheitsprüfung sind erfüllt. Das heißt für Sie, Sie können sich bis zu 1.500 € monatliche Garantierente zuzüglich unverbindlicher Bonusrente (aktuell 29%), somit gesamt 2.115 €, sichern – OHNE Gesundheitsprüfung!
Wem dieser Betrag nicht ausreicht, kann die versicherte Rente durch eine jährliche Dynamikerhöhung – ebenfalls OHNE Gesundheitsprüfung! – an seine Bedürfnisse anpassen (Achtung: jährliche Dynamikerhöhung maximiert auf 10% p.a. (je nach Berufsgruppe endet die Dynamik bei 36.000 € oder bei Berufsgruppe 1 auch 60.000 € versicherte Garantierente).
Link zur Terminbuchung für ein unverbindliches Infogespräch: https://www.meine-betriebsrente.de/terminbuchung/