Aufrechnung von AG-seitig gezahlten Pauschalsteuern mit verpflichtendem AG-Zuschuss nicht möglich
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht spätestens ab 2022 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss (AGZ) in Höhe von mindestens 15% aufgrund Sozialversicherungseinsparungen aus von Arbeitnehmern entgeltumgewandelten Beträgen vor. Jüngst kam die Frage auf, ob die von Arbeitgebern für 40b-Verträge übernommenen Pauschalsteuern auf die vorgenannten verpflichten AG-Zuschüsse zur Entgeltumwandlung verrechnet werden können. Die Antwort lautet: NEIN Die Pauschalsteuer für 40b-Verträge hat […]